Commons in einer Gütersystematik

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Commons sind Gemeinressourcen. Commons sind Gemeingüter. Commons sind soziale Beziehungen. Alle drei Beschreibungen kann man finden. Welche stimmt nun? Alle drei Fassungen treffen zu und zwar immer gleichzeitig!

Am besten geht man vom Wort „common“ aus, dem Gemeinsamen. Das Gemeinsame bei den Commons sind die Ressourcen, die genutzt und gepflegt werden, sind die Güter, die dabei entstehen können, und sind die sozialen Beziehungen, die sich dabei bilden. Und das Gemeinsame aller Commons ist, dass diese drei Aspekte bei den jeweiligen Commons so verschieden sind, dass niemand sie auch nur halbwegs vollständig beschreiben könnte.

Commons liegen damit quer zur Ware, obwohl auch die Ware ein Gut darstellt, das in einer bestimmten sozialen Form hergestellt wird und dabei Ressourcen verwendet. Doch bei der Ware ist es die traditionelle Ökonomie gewohnt, sowohl die Ressourcen wie auch die sozialen Formen der Herstellung nur marginal oder gar nicht in Betracht zu ziehen. In der folgenden Gütersystematik will ich das ändern. Dabei entscheide ich mich, den Güteraspekt aus dem Tripel von Gut-Ressource-Sozialform in den Mittelpunkt zu stellen.

Güter-Systematik

In der nebenstehenden Abbildung wird ein Gut durch fünf Dimensionen gekennzeichnet. Neben den bereits genannten Dimensionen Ressource und soziale Form sind das Beschaffenheit, Nutzungsweise und Rechtsform. Sie werden im folgenden vorgestellt. Anschließend will ich die Besonderheiten der Commons noch einmal hervorheben.

Beschaffenheit

Die Beschaffenheit beschreibt die sinnliche Gegenständlichkeit des Guts. Es gibt stoffliche und nicht-stoffliche Güter.

Stoffliche Güter haben eine physische Gestalt, sie können verbraucht oder vernichtet werden. Zweck und physische Beschaffenheit sind miteinander verbunden, stoffliche Güter erfüllen ihren Zweck nur mit ihrer Physis. Löst sich die Physis auf, geht auch der Zweck verloren.

Nicht-stoffliche Güter sind hingegen von einer bestimmten physischen Gestalt entkoppelt. Hierunter fallen sowohl Dienstleistungen, bei denen Produktion und Konsum zusammenfallen, wie auch konservierbare nicht-stoffliche Güter. Eine Dienstleistung mündet zwar häufig in einem stofflichen Resultat (Haarschnitt, Konzepttext etc.), sie selbst ist jedoch mit dem Produkt abgeschlossen, d.h. konsumiert worden. Das Resultat fällt nun in eine stoffliche Gut-Kategorie.

Konservierbare nicht-stoffliche Güter benötigen einen physischen Träger. Bei nicht-digitalen („analogen“) Gütern kann die Verbindung des Guts zu einer bestimmten stofflichen Beschaffenheit des Trägers noch eng sein (etwa das analoge Musikstück auf dem Tonband oder der Schallplatte), während digitale Güter vom Trägermedium weitgehend unabhängig sind (etwa das digitale Musikstück auf einem beliebigen Digitalmedium).

Nutzung

Die Nutzung hat die zwei Unterdimensionen der Ausschließbarkeit und Rivalität. Damit werden die Aspekte des Zugriffs und der gleichzeitigen Verwendung erfasst.

Ein Gut kann nur exklusiv, also ausschließlich genutzt werden, wenn der Zugriff auf das Gut unterbunden wurde (z.B. Kaufgut „Brötchen“). Es kann inklusiv, also nicht ausschließlich genutzt werden, wenn der Zugriff allen möglich ist (z.B. Wikipedia). Die Nutzung eines Gutes ist rival oder rivalisierend, wenn die Nutzung des einen die Nutzungsmöglichkeiten eines anderen einschränkt oder verhindert (z.B. ein Apfel). Eine Nutzung ist nicht-rival, wenn sie keine Einschränkung für andere zur Folge hat (z.B. eine physikalische Formel).

Das Nutzungsschema wird von der klassischen Ökonomietheorie als maßgebliches Charakteristikum von Gütern verwendet. Es greift jedoch viel zu kurz. Es packt zwei Aspekte zusammen, die zwar beide bei der Nutzung auftreten, aber völlig unterschiedlicher Ursache sind. Die Exklusion ist Resultat einer expliziten (Ausschluss-)Handlung, ist also eng mit der sozialen Form verbunden. Die Rivalität hingegen ist eng mit der Beschaffenheit des Guts verbunden – ein Apfel kann tatsächlich nur einmal gegessen werden, für den nächsten Genuss muss ein neuer Apfel her.

Ressource

Die Herstellung von Gütern setzt Ressourcen voraus. Manchmal wird jedoch nichts hergestellt, sondern bereits vorhandene Ressourcen werden genutzt und gepflegt. In diesem Fall ist die vorhandene Ressource selbst das Gut, das es zu bewahren gilt – zum Beispiel ein See. Meistens liegt ein vermischter Fall vor, denn kein hergestelltes Gut kommt etwa ohne die Ressource Wissen aus, die andere bereits geschaffen und zur Verfügung gestellt haben. Mit Ressourcen sind hier generell nur Quellen außerhalb des Menschen selbst gemeint.

In dem Schaubild werden natürliche und hergestellte Ressourcen unterschieden. Natürliche Ressourcen sind vorgefundene unbearbeitete, wenn auch selten unbeeinflusste Naturbedingungen. Hergestellte Ressourcen sind von den Menschen geschaffene stoffliche oder nicht-stoffliche Voraussetzungen für die weitere Nutzung bei der Herstellung von Gütern oder Ressourcen im weitesten Sinne.

Soziale Form

Die soziale Form beschreibt die Art der (Re-)Produktion und die Beziehungen, die die Menschen dabei eingehen. Hier sind drei soziale Formen der (Re-)Produktion zu unterscheiden: Ware, Subsistenz und Commons.

Warenform erhält ein Gut dann, wenn es in verallgemeinerter Weise für den Tausch (Verkauf) auf Märkten hergestellt wird. Getauscht werden muss, denn im Kapitalismus wird getrennt voneinander, privat produziert. Tauschmaß ist der Wert, die gesellschaftlich durchschnittliche abstrakte Arbeit, die zur Herstellung der Ware erforderlich ist. Tauschmedium ist das Geld. Nutzenmaß ist der Gebrauchswert als „andere Seite“ des Werts. Das Waresein von Gütern ist also eine soziale Form, es ist der indirekte, über den Tausch vermittelte Weg, wie Güter allgemeine, gesellschaftliche Geltung erlangen. Voraussetzung sind Knappheit der und Exklusion vom Zugriff auf die Ware, da es sonst nicht zum Tausch kommt.

Subsistenzform behält ein Gut dann, wenn es nicht verallgemeinert für Andere, sondern nur zum eigenen Nutzen oder dem Nutzen personaler Anderer (Familie, Bekannte etc.) hergestellt wird. Hier wird nicht oder nur in Ausnahmefällen getauscht, sondern weitergegeben, genommen und gegeben — nach welcher unmittelbar-sozial vereinbarten Regel auch immer. Eine Übergangsform zur Warenform ist etwa Barter, der unmittelbare, nicht geldvermittelte Tausch von Gütern.

Commonsform erhält ein Gut dann, wenn es für allgemeine Andere produziert oder erhalten, das Gut aber nicht getauscht wird und die Nutzung in der Regel an feste sozial vereinbarte Regeln gebunden ist. Für allgemeine Andere wird es insofern produziert oder erhalten, als es nicht personal-bestimmte Andere sein müssen (wie bei der Subsistenzform), aber auch nicht ausschließlich abstrakte Andere, zu denen es sonst keine Beziehung gibt (wie bei der Warenform), sondern konkrete Gemeinschaften, in denen die Nutzungsregeln und damit die Pflege der Commons verabredet werden.

Rechtsform

Die Rechtsform zeigt die möglichen rechtlichen Kodifizierungen, denen ein Gut unterliegen kann: Privateigentum, Kollektiveigentum und freies Gut. Rechtliche Festschreibungen sind notwendige soziale Regeln, denen unter den Bedingungen der gesellschaftlichen Vermittlung in Form von Partialinteressen die Rolle des regulierenden Rahmens zukommen. Sobald Allgemeininteressen Teil der Re-/Produktionweise selbst sind, können allgemeine Rechtsformen zugunsten konkret-sozial vereinbarter Regeln zurücktreten, wie dies etwa bei den Commons der Fall ist.

Privateigentum ist eine Rechtsform, die die exklusive Verfügung eines Eigentümers in Bezug auf eine Sache definiert. Das Eigentum abstrahiert sowohl von der Beschaffenheit der Sache wie vom konkreten Besitz. Privateigentum kann Handelsgut sein, es kann verkauft oder verwertet werden.

Kollektiveigentum ist kollektives Privateigentum bzw. privatrechtliches Eigentum zu kollektiven Zwecken. Dazu zählen auch Gemeineigentum und öffentliches (staatliches) Eigentum. Alle Bestimmungen des Privateigentums gelten grundsätzlich auch hier. Die Formen des Kollektiveigentums sind sehr vielfältig. Beispiele: Aktiengesellschaft, Hauseigentümergemeinschaft, Volkseigener Betrieb (VEB).

Freie Güter (auch Niemandsland) sind juristisch oder sozial ungeregelte Güter im freien Zugriff. Die häufig zitierte „Tragik der Allmende“ ist eine Tragik des Niemandslands, das aufgrund der fehlenden Nutzungsregeln übernutzt und zerstört wird. Solche Niemandsländer bestehen auch heute noch, etwa in der Hoch- und Tiefsee.

Commons – gemeinsam das Leben herstellen

Peter Linebaugh bringt den untrennbaren Zusammenhang von Gut und sozialer Aktivität auf die Formel: „There is no commons without commoning“ – Gemeingüter können nicht bestehen ohne eine entsprechende soziale Praxis einer Gemeinschaft. Die Größe der Gemeinschaft ist damit nicht festgelegt. Sie hängt wesentlich auch von der re-/produzierten Ressource ab. Die Re-/Produktion eines lokalen Waldstücks wird vermutlich von einer lokalen Gemeinschaft übernommen, während die Erhaltung eines verträglichen Weltklimas sicherlich der Konstitution einer globalen Gemeinschaft bedarf. Dabei kann der Staat an die Stelle der Gemeinschaft treten und treuhänderisch die Re-/Produktion der Ressource übernehmen. Dies ist aber nicht die einzig mögliche Form.

Ebenso wie die Größe der Gemeinschaft sind auch die Regeln von den Eigenschaften der Ressource abhängig. Für ein bedrohtes Waldstück werden sinnvoller Weise restriktivere Nutzungsregeln vereinbart als für eine Ressource, die mit geringem Aufwand kopierbar ist. Für Software etwa kann bedenkenlos ein freier Zugriff festlegt werden, also eine soziale Nutzungsregel, die explizit niemanden ausschließt.

Die „Freiheit“ der Plünderung und Ausbeutung, die vielfach unter dem Regime der getrennten, privaten Produktion von Gütern als Waren auftritt, findet also an der Freiheit der Anderen, die betroffene Ressource dauerhaft nutzen zu wollen, ihre Schranke. Gerade in der Verhinderung der wahllosen Plünderung einer Verbrauchsressource werden die Bedürfnisse der allgemeinen Anderen, die sie gerade nicht nutzen, integriert. Die Gemeinschaft ist immer nur Beauftragte, die — weil sie eng mit der Ressource verbunden ist — diese so produzieren und reproduzieren kann, dass sie allgemein nützlich bleibt. Es ist ihr „Auftrag“, die Ressource verbessert an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Gleichwohl gibt es keine Garantie, dass es nicht doch zur Zerstörung von Commons kommen kann. Die Geschichte des Kapitalismus ist nicht zuletzt auch eine Geschichte der oft auch gewaltsamen Zerstörung und Privatisierung der Commons.

Bei den Commons lassen sich Produktion und Reproduktion schwer von einander trennen. Ihre Herstellung dient gleichzeitig ihrer Erhaltung. Gerade die Nutzungsregeln sorgen bei Verbrauchsressourcen dafür, dass sich die Ressource regenerieren kann, oder bei kopierbaren Digitalgütern dafür, dass die soziale Gemeinschaft, die die Ressource produziert und pflegt, erhalten bleibt. Was hingegen unterschieden werden muss, ist die Gemeinressource als solche, und die Güter, die auf Grundlage der Gemeinressource produziert werden. Produzierte Güter können Warenform annehmen, wenn sie auf dem Markt verkauft werden. Ziel der sozial verabredeten Nutzungsregeln der Gemeinschaft ist es, die Ressourcennutzung zu limitieren und zu verhindern, dass die Ressource übernutzt und schließlich zerstört wird.

Commons, Gemeingüter, hat es immer gegeben. Ihre historische Rolle und Funktion hat sich jedoch dramatisch gewandelt. War sie früher allgemeine Grundlage der Lebenstätigkeit der Menschen, so ist sie mit dem Aufkommen von Klassengesellschaften in verschiedene Regimes der Ausbeutung einbezogen worden. Höhepunkt des Ausbeutungsverhältnisses gegenüber den allgemeinen menschlichen Lebensbedingungen ist der Kapitalismus, der — getragen von einem abstrakten Freiheitsbegriff — nicht in der Lage ist, für das allgemeine Überleben der Gattung Mensch zu sorgen. Dies liegt daran, dass die Allgemeininteressen nicht Teil der Produktionsweise sind, sondern über Recht und Staat zusätzlich dem blinden Wirken der partialen Privatinteressen aufgeprägt werden müssen. Insofern ist eine Orientierung auf eine neue, sozial-regulierte Produktionsweise notwendig, bei der die Allgemeininteressen Bestandteil der Produktionsweise selbst sind.

Mehr noch. Der Kapitalismus hat wesentliche Momente der Produktion des gesellschaftlichen Lebens abgespalten und in eine Sphäre der Reproduktion verbannt. Produktion als „Wirtschaft“ und Reproduktion als „Privatleben“ wurden getrennt. Die strukturell blinde, erst im Nachhinein vermittelte Privatproduktion konnte nur deswegen expandieren, weil sie dies einerseits permanent auf Kosten der Subsistenz- und Commons-Produktion tat und andererseits auf eine komplementäre Subsistenz- und Commons-Produktion verweisen konnte, die die (physischen und psychischen) Folgen der „Wirtschaft“ ausgleichen konnte und musste. Die Warenproduktion entnimmt permanent der Sphäre der Commons, aber sie gibt nichts an sie zurück.

Die Commons bieten die Potenz, die Ware als bestimmende soziale Form der Re-/Produktion der gesellschaftlichen Lebensbedingungen abzulösen. Eine solche Ablösung wird jedoch nur kommen, wenn sich in allen Bereichen des Lebens Gemeinschaften konstituieren, die sich „ihre“ Commons zurückholen und in eine neue bedürfnisorientierte Logik der Re-/Produktion einbinden.

[Dieser Artikel ist eine aktualisierte Fassung des ersten Entwurfes zur Gütersystematik]

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